Rechtliches
§1 Geltungsbereich
(1) Jay Point Systems, Jerome Schönwaldt gewährt ausnahmslos auf alle erbrachten Dienstleistungen das Serviceversprechen.
§2 Definition
(1) Das Serviceversprechen garantiert dem Kunden, dass eine Dienstleistung nur dann bezahlt werden muss, wenn die georderte Dienstleistung vollständig und ordnungsgemäß, im vorab kommunizierten Umfang, erbracht wurde.
(2) Sollte die georderte Dienstleistung nicht oder nur teilweise erbracht worden sein und damit vom vorab kommunizierten Umfang abweichen, so wird dem Kunden die geleistete Arbeit nicht in Rechnung gestellt. Dies gilt sowohl für die Dienstleistung an sich, als auch für den Rechnungsposten "Anfahrt".
§3 Ausschluss
(1) Das Serviceversprechen gilt nicht für fremdverschuldete Umstände, welche nicht im Verantwortungsbereich von Jay Point Systems, Jerome Schönwaldt liegen. Darunter fallen:
(1.1) Mängel in der Beschaffenheit einer Ware
(1.2) Falschlieferung durch Dritte oder durch den Kunden
(1.3) Mangelnde Bereitstellung durch Dritte oder durch den Kunden
(1.4) Technisch mangelnde Gegebenheiten, welche vorher nicht erklärt wurden und eine erfolgreiche Realisierung der Dienstleistung behindern
(1.5) Sonstige schuldhafte Verletzungen der Mitwirkungspflichten durch Dritte oder durch den Kunden
(2) Dem Kunden überlassene Waren oder Hardware werden dem Kunden, unabhängig vom Erfolg, in Rechnung gestellt.
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